Weil Flair unbezahlbar ist
Neubau der Südüberbauung liegt im städtebaulichen Interesse Bonns, ist und bleibt aber ein privates Invest.
Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch legt dem Rat für seine Sitzung am 1. März einen Vorschlag über das weitere Vorgehen in Sachen Südüberbauung vor. Ausdrücklich wird betont, dass es sich ausschließlich um eine private Investition handelt, deren Realisierung aber auch im städtebaulichen Interesse der Stadt liegt. Der Gutachterausschuss soll verbindlich für beide Vertragspartner den Wert der gegenseitig zu überlassenden Flächen ermitteln. Hierüber konnte aus Sicht der Stadt – so OB Nimptsch – aus unüberwindlichen Rechtsgründen bislang keine Einigung erzielt werden.
Der Rat hatte am 8. Juli 2010 die Verwaltung beauftragt, mit dem potentiellen Investor einen Kaufvertrag über städtische und Stadtwerke – Eigentumsanteile zu verhandeln und dem Rat vor der notariellen Beurkundung vorzulegen. Der letzte Verhandlungstermin fand am 17. Februar statt. Daraus resultiert nach intensiven verwaltungsinternen Beratungen der vorgenannte Vorschlag des Oberbürgermeisters für das weitere Vorgehen für den Rat.
Stadt lehnt Forderung nach 6,5 Millionen Euro ab Insbesondere die Forderung der Erwerbsinteressentin (MCB GmbH & Co. KG), die Stadt Bonn möge sich mit rund 6,5 Millionen Euro beteiligen, weil nach ihrer Auffassung Abriss und Neubau der Südüberbauung eine gemeinsame Investition seien, stößt auf Ablehnung bei der Stadtverwaltung. Zwar betont die Stadt, dass der Rückbau des neuen Baukörpers vom Bahnhof städtebaulich wünschenswert ist. Aber dies
begründet weder die Sichtweise eines wirtschaftlichen gemeinsamen Investes noch die geforderte Zahlung. Das Projekt, so die Stadt in ihrer Vorlage, bleibt ausschließlich eine private Investition und stellt kein wirtschaftlich gemeinsames Bauvorhaben Stadt/Gesellschaft dar. Nach Auffassung der Verwaltung ist der Wert der gegenseitig zur Verfügung zu stellenden Grundstücksflächen dergestalt gleich, dass der Erwerbsinterssentin keine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe zu leisten ist, zumal die heute rund 7000 Quadratmeter zur Verfügung stehende Nutzfläche auch bei dem von der Gesellschaft geplanten Neubau ebenfalls wieder erreicht wird. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsvorstellungen soll nun der Gutachterausschuss für beide Seiten verbindlich eine Entscheidung treffen.
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass sie gegen Europarecht verstoßen würde, wenn sie losgelöst von einer vom Gutachterausschuss getragenen Wertfindung darüber hinaus gehende Zahlungen an die Gesellschaft zahlen würde. Dies würde sich als unerlaubte EU-Beihilfe darstellen und wäre demnach rechtswidrig. Diese Rechtsauffassung wird von einem externen Anwaltsbüro uneingeschränkt geteilt.
Weitere Verhandlungen
Mit der Vorlage an den Rat soll nun eine Entscheidung getroffen werden, die die Verwaltung ermächtigt, mit dem Erwerbsinteressenten auf dieser Basis zu verhandeln, nämlich sein Einverständnis mit dieser Vorgehensweise zu erreichen, um dann so schnell wie möglich den Gutachterausschuss entsprechend zu beauftragen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sie nach dem Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 die Verhandlungen mit dem potentiellen Investor zügig
und aufgenommen und fortgesetzt hatte. Am 15. Juli 2010 wurde die Abrissgenehmigung erteilt, einen Tag später die Neubaugenehmigung. Gegen die Auflagen in der Baugenehmigung hatte die Gesellschaft im August vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben; das Verfahren ist noch anhängig. Es fanden mehrere Verhandlungsrunden zwischen Stadt und MCB statt. Differenzen ergaben sich insbesondere über den Inhalt der Präambel, die Kaufpreisfindung, den Flächentausch in der Erdgeschossebene, die Übernahme von Mietverhältnissen (in erster Linie der City-Wache GABI), und die neue Lage des Abgangs in die erste Untergeschossebene in der Poststraße mit der neuen Anordnung von Rolltreppen.