AKTUELLES

Stadt Bonn plant eine „Gestaltungs- und Werbesatzung“ für die gesamte Innenstadt

24. Juni 2010

Die Satzung soll zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen und sieht dafür unter anderem eine Beschränkung von Werbungen und klare Regeln für die Außengastronomie vor.

Stadtplanerin Natascha Rhode informierte am Montag im Stadthaus über einen Satzungsentwurf, welcher verschiedene Vorgaben für Geschäfte und die Gastronomie der Bonner Fußgängerzonen und die zentralen Eingangsbereiche der Innenstadt vorsieht. Das Ziel der Satzung ist in erster Linie eine optische Aufwertung des Gesamtbildes und eine Beseitigung von Barrieren für Fußgänger. In der Sternstraße und Wenzelgasse gilt diese Satzung bereits seit acht Jahren und hat dort, laut Stadt, zu einer merklichen Aufwertung beigetragen. Diesen Geltungsbereich möchte die Stadt nun auf den gesamten Innenstadtbereich ausweiten.
Zur Verbesserung des Stadtbildes sollen konkrete Maßnahmen und Regeln beschlossen werden. Unter anderem sollen Fassaden nach einheitlichen Regeln gestaltet sein, gleiches gilt für Schriftzüge über Geschäften. Zudem sollen senkrecht verlaufende Schriftzüge (Kletterschriften) nicht erlaubt sein.
Auch für die öffentlichen Gehwege sollen, nach Satzungsentwurf, neue Vorgaben in Kraft treten. Warenständer sollen in ihrer Zahl auf einen pro Geschäft beschränkt werden (Blumenläden ausgeschlossen) und nicht weiter als 1,20 Meter von der Fassade stehen. Auch Klappständer (als "Kundenstopper" bekannt), welche teilweise weit in den Fußgängerweg hinein gestellt werden, sollen verboten werden. Dies würde sich besonders für die Bewegungsfreiheit von Rollstuhlfahrern oder sehbehinderten Passanten positiv auswirken.
Die Außengastronomie soll im Innenstadtbereich ein einheitliches und ansprechendes Bild abgeben. Anstelle von Bänken sollen Einzelstühle aus Holz oder Metall aufgestellt werden und auch die Größe von Sonnenschirmen soll auf 4 mal 4 Meter begrenzt werden. Des Weiteren soll eine Abgrenzung des Außengastronomiebereiches, zum Beispiel mit Hilfe von Zäunen oder Pflanzen, verboten werden. Dies wird seitens der Stadt geplant, um die Bereiche der Außengastronomie offener wirken und diesen öffentlichen Raum wieder als solchen erkennen zu lassen. Dieser Punkt wurde allerdings von Vetretern der Gastronomie und anderen kritisch diskutiert, da Abgrenzungen oftmals Teil des Ambientes sind und den Gästen ein Gefühl von Sicherheit geben. "Eine Satzung sollte sich nicht mit Geschmacksfragen beschäftigen", so die häufig geäußerte Meinung.
In einem Rundgang durch die Innenstadt, welcher nach der Informationsveranstaltung stattfand, konnten die rund 30 Teilnehmer über geplante Maßnahmen diskutieren und Ideen oder Bedenken einbringen. Dazu diente auch ein kurzer Fragebogen, den alle Teilnehmer ausfüllen konnten. Daraus hervorgehende Anregungen sollen in einen weiteren Satzungsentwurf einfließen.

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