Weil Flair unbezahlbar ist
Ab 1. Januar ist die umstrittene Maßnahme gültig
Ab 1. Januar 2010 gilt für die Bonner Innenstadt eine Umweltzone. Das Gebiet wird etwa durch folgendermaßen begrenzt: Augustusring, Hochstadenring, Endenicher Straße, BAB 565, Reuterstraße, Rheinufer einschl. Kennedybrücke. Die zur Einfahrt berechtigenden Plaketten gibt es derzeit bei für Abgasuntersuchungen zertifizierten Werkstätten, TÜV, Dekra und der Kfz-Zulassungsstelle im Stadthaus.
Detaillierte Informationen zu Plaketten, Ausnahmegenehmigungen und Ansprechpartner finden Sie in einer städtischen Information, die hier zum Download bereit steht.
Weitere Infos unter: https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/corona-regeln.php Bundesstadt Bonn, www.bonn.de
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