AKTUELLES

Informationen zur Bonner Umweltzone

5. November 2009

Ab 1. Januar ist die umstrittene Maßnahme gültig

Ab 1. Januar 2010 gilt für die Bonner Innenstadt eine Umweltzone. Das Gebiet wird etwa durch folgendermaßen begrenzt: Augustusring, Hochstadenring, Endenicher Straße, BAB 565, Reuterstraße, Rheinufer einschl. Kennedybrücke. Die zur Einfahrt berechtigenden Plaketten gibt es derzeit bei für Abgasuntersuchungen zertifizierten Werkstätten, TÜV, Dekra und der Kfz-Zulassungsstelle im Stadthaus.
Detaillierte Informationen zu Plaketten, Ausnahmegenehmigungen und Ansprechpartner finden Sie in einer städtischen Information, die hier zum Download bereit steht.

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