AKTUELLES

Gestaltungssatzung nicht nur für Händler und Gastronomen

23. Dezember 2010

city-marketing bonn e.V. steht der Satzung positiv gegenüber, fordert aber eine Einbeziehung der Parteienwerbung

In der vergangenen Woche wurde die Ausdehnung der Gestaltungssatzung auf die gesamte Innenstadt im Stadtrat gebilligt. Für city-marketing bonn e.V. eine logische Entscheidung: Einerseits ist die Gleichbehandlung aller Händler in der City notwendig – und bisher galt die Satzung nur für die Sternstraße und die Wenzelgasse, andererseits zeigt die optische Entwicklung beider Straßen seit Erlass der Satzung deutlich die positiven Auswirkungen. War das Bummeln durch die Sternstraße vor 10 Jahren noch ein Slalomlauf zwischen Waren- und Klappständern, nimmt man heute Schaufenster und historische Gebäude wieder wahr.
Zustimmung gibt es auch für die zweijährigen Befristung. city-marketing hält dies für eine geeignete Regelung der Verwaltung, um anschließend Überflüssiges aus der Satzung zu entfernen und Fehlendes zu ergänzen.
Großes Unverständnis zeigt  city-marketing bonn e.V. jedoch für die Haltung der Politik, die eigene Parteienwerbung nicht der Satzung zu unterwerfen. Damit stellt sich die Politik nach Meinung des city-marketing-Vorstandes über das Gesetz – und das im Jahr der Bürgerproteste: Man könne doch nicht von Handel und Gastronomie fordern, den Bürgern den öffentlichen Raum zurückzugeben und stelle dann die eigenen Dreieckständer hin, so der Vorwurf des Vorstandes. „Das ist ein Schlag für all diejenigen Betroffenen – Händler und Gastronomen -, die an der Satzung konstruktiv mitgearbeitet haben“.

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