Weil Flair unbezahlbar ist
Steuerforderung kann gestundet werden - Revisionsverfahren wird abgewartet
Die Stadt Bonn will Karstadt helfen. Nachdem der Insolvenzverwalter des Konzerns die Stadtverwaltung vom Steuergeheimnis befreit hat, teilt das Presseamt der Stadt Bonn den Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses mit. Nach intensiver Debatte hatte der Ausschuss das von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Verfahren zum Beschluss erhoben.
Danach soll dem Unternehmen „in der gebotenen Weise geholfen werden“. Aufgrund der Rechtslage soll die Stadt Bonn nicht zuletzt aus Gleichbehandlungsgründen zunächst den Ausgang der Revisionsverfahren abwarten. Eine Verzichtserklärung auf noch festzusetzende Steueransprüche wird daher derzeit nicht abgegeben.
Die Steuerforderung wird aber gestundet. Ob nach Abschluss der Revisionsverfahren die Voraussetzungen für den Erlass der Steuern vorliegen, kann erst zu diesem Zeitpunkt beurteilt und entschieden werden. Wenn die Erlassvoraussetzungen erfüllt sind wird die Stadt Bonn die Steuer erlassen. Dieses Verfahren entspricht den Empfehlungen des Deutschen Städtetages.
Der Hauptausschuss wurde darüber informiert, dass dieses Vorgehen nach Auffassung des Insolvenzverwalters nicht ausreicht, um die Insolvenzplanbedingungen zu erfüllen. Der Insolvenzverwalter erwarte von der Stadt eine weitergehende Entscheidung. Der Beschluss fiel in Kenntnis dieser Position.
Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch hatte in der Sitzung betont, es entspreche dem Selbstverständnis der Stadt Bonn, jedem Not leidenden Unternehmen auf der Grundlage des Rechts zu helfen, auch um Arbeitsplätze zu sichern. Der Insolvenzverwaltung müsse das Wort der Stadt ausreichen. Stadtkämmerer Prof. Ludger Sander hatte die steuerrechtliche Problematik ausführlich dargestellt und die Diskussion an anderen Standorten ausführlich erläutert.
(Quelle: Bonn live online)