Weil Flair unbezahlbar ist
Der Erbbaurechtsvertrag mit der Karstadt Warenhaus GmbH für das Grundstück in der Poststraße wird verlängert. Der Rat hat der Verlängerung ab 1. Juni 2012 bis Ende Mai 2042 in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.
Im Juni 1962 wurde mit der damaligen Hertie Waren- und Kaufhaus GmbH ein bis zum 31. Mai 2012 gültiger Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück Poststraße 23 geschlossen.
Das Erbbaurecht wurde im Dezember 2000 an die Karstadt Quelle AG bzw. nachfolgend auf die Karstadt Immobilien GmbH & Co. Objekt Bonn KG übertragen und ging im März 2006 auf die Highstreet B Portfolio GbR über.
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