Weil Flair unbezahlbar ist
ib – "Die Qualität der Bonner Innenstadt steigern" – unter diesem Leitgedanken hat der Rat der Stadt Bonn am 16. Dezember die Gestaltungs- und Werbesatzung für die Bonner Innenstadt beschlossen. Die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre hatte gezeigt, dass im Zuge der Umsetzung der auf Freiwilligkeit basierenden "Gestaltungsoffensive Innenstadt" nur in Teilbereichen mehr Attraktivität für Fassaden, Werbeanlagen und Außengastronomie erzielt werden konnte. Durch die Ausweitung der bereits vorhandenen Gestaltungs- und Werbesatzungen für Sternstraße und Wenzelgasse auf die gesamte Bonner Innenstadt verspricht sich die Stadt Bonn eine schnellere sichtbare Verbesserung des Erscheinungsbildes. Zudem wird eine verbindliche Grundlage geschaffen, die nicht nur – wie bisher – in einzelnen Straßenzügen gilt, sondern jetzt auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Akteure in der Innenstadt Rechnung trägt. Die Inhalte sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Festsetzungen der schon seit rund acht Jahren gültigen Gestaltungs- und Werbesatzungen für Sternstraße und Wenzelgasse. Die nun beschlossene Satzung wurde im Vorfeld in einer Vielzahl von Gesprächen mit Einzelhändlern, Gastronomen, ihren Interessenvertretern sowie der Bürgerschaft besprochen und in ihren Details abgestimmt. Daher erwartet die Stadt eine hohe Akzeptanz der neuen Regelung. Die Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt wird zunächst für die nächsten beiden Jahre rechtsverbindlich sein, danach ist eine Überprüfung vorgesehen.